Im Zuge der Strompreisbremse können Sie den Differenzbetrag zwischen tatsächlichem und gedeckeltem Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs vom Übertragungsnetzbetreiber einfordern. Dazu benötigen Sie zu jeder Lokation die Information, in welchem Regelgebiet diese liegt - und zwar als Massenermittlung!
Ganz schön herausfordernd? Nicht mit dem Einsatz der Lokationsbasierten Marktteilnehmerermittlung!
In Kürze hier verfügbar!