Im Webservicepaket Netzentgeltermittlung (Gas) und (Strom) ist es ab sofort möglich, bei der Abfrage für den Verbrauch auch Nachkommastellen zu übergeben. Für die Ermittlung bzw. Berechnung werden maximal drei Nachkommastellen berücksichtigt. Sollte der Verbrauch zwischen den zwei vom Netzbetreiber vorgegebenen ganzzahligen Staffelgrenzen liegen, wird für die Berechnung die höhere Staffel herangezogen.